Artikel 1: Wer gilt als Kind?
Hier wird gesagt, für wen diese
Rechte gelten: Für alle Menschen, die nach dem Gesetz ihres
Heimatlandes noch nicht Erwachsen sind. Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, dann schützen dich die Rechte des Kindes.
Das gilt sowohl für kleine Kinder als auch für Jugendliche.
Artikel 2: Gibt es Ausnahmen?
Diese Rechte gelten ausnahmslos für
alle Kinder. Es spielt keine Rolle, wie das einzelne Kind
aussieht, in welchem Glauben es erzogen wird, welche Muttersprache es spricht, ob es ein Mädchen oder ein Junge ist, ob
es arme oder reiche Eltern hat, zu welchem Volk es gehört oder wer seine Eltern sind. Das alles ist völlig wurscht:
Alle Kinder sollen dieselben Rechte haben!
Es darf auch keine Rolle spielen, was die Erwachsenen, von denen das Kind abhängig ist, angestellt haben oder nicht:
Kein Kind darf für etwas bestraft oder benachteiligt werden, das nur seine Eltern angeht. Ein „Mitgefangen – Mitgehangen“
darf es für Kinder niemals geben.
Artikel 3: Was bedeutet das für die Erwachsenen?
Die Erwachsenen
werden aufgefordert, immer zuerst an das Wohl der Kinder zu denken, wenn sie
eine Entscheidung treffen. Die in den Regierungen müssen versprechen, Gesetze zu erlassen, die dem Wohl der Kinder dienen.
Sie müssen darauf achten, dass diese Gesetze auch eingehalten werden. Denn was nutzen die Rechte des Kindes, wenn keiner
sich daran hält? Außerdem müssen die Regierungen dafür sorgen, alle Erwachsenen, die sich um Kinder kümmern (in Berufen
wie zuhause) gut auszubilden. Kinder sollen auf keinen Fall unter der Dummheit oder Unwissenheit der Erwachsenen leiden
müssen, denen sie anvertraut sind. Niemals sollen Kinder einer Gefahr an Leib und Leben ausgesetzt sein, nur weil ein
Erwachsener es nicht besser wussten...
Artikel 4: Was ist, wenn ein Land arm ist?
Die Regierungen
verpflichten sich, alles zu tun, um den Kindern in ihrem Land ihre guten
Rechte zu sichern. Alle Kinder - auch DU – sollen möglichst viele Möglichkeiten haben, gesund, wohlbehalten und fröhlich
aufzuwachsen. Wenn aber eine Regierung eines armen Landes nicht alles bezahlen kann, was zum Schutz, der Ausbildung oder
dem Wohlergehen seiner Kinder notwendig ist, was dann? Dann soll diese Regierung bei einem reichen Land oder bei
den Vereinten Nationen um Hilfe bitten. Die Regierung der reichen Länder versprechen, den Kindern in den armen Ländern zu
helfen. Das gilt besonders für alle Regierungen, die das Abkommen über Kinderrechte der Vereinten Nationen unterschrieben
haben.
Artikel 5: Was ist mit den Eltern?
Die Regierungen versprechen
einander, dass sie Eltern und Erzieher in Schutz nehmen wollen,
wenn die gut für ihre Kinder sorgen. Das bedeutet, dass sie ihren Kindern ihre Rechte auch gewähren und selbst ihren
Pflichten nachkommen. Wer gut für seine Kinder sorgt, soll daraus keinen Nachteil erfahren. Wenn aber Eltern oder
Erzieher ihre Kinder vernachlässigen oder wenn sie ihre Pflichten den Kindern gegenüber nicht erfüllen, dann versprechen
die Regierungen, dass sie das nicht zulassen wollen.
Artikel 6: Das Grundrecht auf Leben
Hier wird betont, dass jedes Kind
ein Recht auf Leben hat. „HOPPALA!“, wirst du sagen, das ist
doch selbstverstädlich? Ja, das müsste eigentlich selbstverständlich sein. Ist es aber leider nicht: Wenn Kinder im Krieg
aufwachsen, unter Hungersnot oder in großer Armut, dann sterben sie oft sehr früh, ohne dass ihnen jemand geholfen hätte.
Darum versprechen die Regierungen, alles zu tun, um für Essen und Trinken, ein Dach über dem Kopf, Schule und Ausbildung,
Kleidung, Sicherheit und Gesundheit der Kinder zu sorgen. Ist ein Land dazu zu arm, kann es die Regierung eines reichen
Landes um Hilfe bitten, wie es schon in Artikel 4 angeboten wird. Die Gemeinschaft der Erwachsenen soll weltweit den Kindern
helfen!
Artikel 7: Grundrecht auf Name, Familie und Staatsangehörigkeit
Hier steht, dass jedes Kind ein Recht auf einen eigenen Namen hat. Gleich nach der Geburt soll
dieser Name in eine Liste eingetragen werden, damit das Kind einen Ausweis bekommen kann. Im Ausweis steht dann, zu welchem
Land dieses Kind gehört und welche Regierung für sein Wohl zuständig ist. Zum Wohl des Kindes gehört auch, dass es bei
seiner Familie aufwachsen darf. Erst wenn das nicht geht, muss die Regierung einspringen. Damit die Regierung weiß, dass
es dieses Kind gibt, wird es mit seinem Namen, seinem Geburtstag und seinem Geburtsort in eine staatliche Liste eingetragen.
Diese Liste nennt man „Geburtenregister“. Bei uns wird sie von den Standesämtern geführt.
Artikel 8: Grundrecht auf Familienzusammenführung
Jetzt hat das
Kind einen Namen, es weiß, wo es hingehört, wer mit ihm verwandt ist, wer es ist. Es darf nicht willkürlich von seinen
Eltern getrennt werden. Es darf nicht aus seinem Land verjagt werden. Es darf nicht seines Namens betrogen werden. Das
wäre Unrecht. Geschieht dieses Unrecht dennoch – weil Krieg herrscht oder Elend und Not die Familien auseinander reißen –
dann müssen alle Regierungen diesem Kind helfen, wieder zu den Menschen zurückzufinden, zu denen es gehört. Das versprechen
alle Regierungen, die diese Abmachung unterschrieben haben.
Artikel 9: Rechte bei der Trennung von Eltern
Hier versprechen die
Regierungen, dass kein Kind gegen den Willen seiner Eltern von ihnen getrennt werden darf. Trotzdem gibt es Ausnahmen: Wenn
die Eltern ihr Kind misshandeln und es besser ist für das Kind, wenn es nicht zuhause bleiben muss. Ausschlaggebend ist das
Wohl des Kindes. Entscheidet eine Behörde, dass das Kind besser von seinen Eltern getrennt leben soll, dann muss diese
Entscheidung vor Gericht nachgeprüft werden. Auf diese Weise wird das Kind auch vor ungerechtfertigten Entscheidungen einer
Behörde (z.B. Jugendamt) geschützt. Dabei müssen nicht nur die Eltern des Kindes gehört werden, sondern das Kind selbst.
Lassen sich die Eltern scheiden, hat das Kind ein Recht, sowohl Vater als auch Mutter zu besuchen. Sperrt eine Regierung
Vater oder Mutter ins Gefängnis, dann hat das Kind ein Recht darauf, zu erfahren, wo seine Eltern sind. Es gibt auch
Regierungen, die einen Vater oder eine Mutter zu Unrecht ins Gefängnis werfen lassen. Vielleicht, weil diese zu unbequem
waren für die Regierung. Gerade dann dürfen diese Unrechtsregierungen das Kind nicht bestrafen, wenn es nach seinen Eltern
fragt. Dafür müssen die ehrlichen Regierungen sorgen, gleich, ob die Unrechtsregierung das will oder nicht.
Artikel 10:
Flüchtlingskinder und Familienzusammenführung
Manchmal sind Kinder vor Krieg, Gewalt oder Elend auf der Flucht. Wird ein Kind auf der Flucht von seinen Eltern getrennt,
dann darf es seine Eltern dorthin nachholen, wohin es sich gerettet hat. Auch dürfen Vater und Mutter ihr Kind
nachholen, wenn sie in Sicherheit sind. Immer ist die Sicherheit des Kindes ausschlaggebend!
Artikel 11: Entführung und Verschleppung
Die Regierungen erkennen an, dass es ein Unrecht ist, wenn ein Kind gegen seinen Willen ins Ausland verschleppt wird.
Entführung und Verschleppung eines Kindes wird von allen Regierungen verboten. Ist dennoch ein derartiges Unrecht
geschehen, so helfen die Regierungen einander, das Kind wieder zu finden.
Artikel 12: Das Recht gehört zu werden
Die Regierungen
räumen jedem Kind das Recht ein, dass es angehört werden muss, wenn es um seine Belange geht. Die Meinung
eines Kindes soll bei allen Entscheidungen, die das Kind betreffen, angehört und berücksichtigt werden. Dabei
erkennen die Regierungen an, dass auch ein Kind bereits die Fähigkeit hat, sich eine Meinung zu bilden und diese auch
zu sagen.
Artikel 13: Das Recht auf Meinungs- und Gedankenfreiheit
Kein Kind
soll dafür bestraft werden, wenn es sagt, was es denkt. Es darf aber nicht zu Verbrechen anstiften, einen anderen
Menschen beleidigen, verleumden oder verletzen. Die Gedanken und Meinung jedes Kindes sind frei!
Artikel 14: Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit
Die Regierungen versprechen, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, selbst zu entscheiden,
- welcher Religion es angehören will, welchen Glauben es annehmen will;
- sich selbst eine eigene Meinung zu bilden und diese auch zu äußern;
- sich eigene Gedanken zu machen über die Welt und wie sie zu verbessern wäre;
- nach besten Gewissen zu handeln.
Das Kind soll diese Rechte aber auch allen anderen Menschen zugestehen. Das nennt man Toleranz: Die Rechte eines Menschen
zu achte, selbst wenn der ganz anders denkt als man selbst .
Artikel 15: Das Recht, sich versammeln zu dürfen
Kinder haben das Recht, auf die Straße zu gehen und gemeinsam mit anderen dort für ihre Meinung und ihren Willen
einzutreten. Sie dürfen dabei aber keine Gewalt anwenden gegen die Menschen oder Sachen. Kinder dürfen auch
Vereine oder Clubs gründen.
Artikel 16: Das Recht auf Privatsphäre
Jedes Kind hat eine Ehre. Die darf nicht in den Dreck gezogen werden, weder von der Polizei, den Behörden, noch von
seinen Eltern oder anderen Erwachsenen. Die Ehre oder Würde eines Kindes muss von allen Erwachsenen anerkannt werden.
Wenn du zum Beispiel etwas Geheimes in dein Tagebuch schreibst, darf es niemals gegen deinen Willen gelesen oder vorgelesen
werden. Wenn du in dein Zimmer gehst und bittest die Erwachsenen, wenn sie zu dir wollen, vorher anzuklopfen, dann
müssen sie sich daran halten. Kein Erwachsener darf in deiner Post herumschnüffeln. Es gibt Dinge, die
niemanden etwas angehen außer dich selbst. Das müssen alle Erwachsenen respektieren, weil Kinder ein Recht a
uf die eigene Privatsphäre haben.
Artikel 17: Das Recht auf Information
Hier versprechen die
Regierungen, dafür zu sorgen, dass Fernseh- und Radioprogramme, Zeitungen und Bücher, kindgerecht gemacht
werden sollen. Alle Nachrichten, Meldungen und Berichte sollen so ausgedrückt werden, dass ein Kind sie verstehen
kann. Darüber hinaus sollen Kinderbücher und Kinderprogramme gefördert werden, damit du ein möglichst
umfassendes Bild unserer Welt bekommst. Vor Gewalt, Brutalität oder Schund- und Ekelfilme sollen Kinder
geschützt werden.
Artikel 18: Hilfe und Schutz für Eltern
Die Regierungen
betonen, dass deine Eltern als erste für dich verantwortlich sind. Die Regierungen wollen Eltern helfen, damit sie
ihre Kinder gemeinsam erziehen können. Sie versprechen, genug Kindergärten zu bauen, Schulen, Jugendtreffs und
Kinderhorte. Auf diese Weise sollen Eltern entlastet werden, damit sie genug Zeit für sich selbst haben.
Artikel 19: Das Verbot von Gewalt gegen Kinder
Die Regierungen
verbieten jede Gewalt gegen Kinder. Kinder dürfen nicht misshandelt werden. Kinder dürfen nicht zu etwas gezwungen
werden, wovor sie sich ekeln. Erwachsene dürfen nicht zulassen, dass ein Kind geschlagen wird, eingesperrt wird, oder
dass es verwahrlost. Niemals darf ein Kind mit Gewalt zu etwas gezwungen werden, das es nicht will.
Artikel 20: Das Recht auf Fürsorge und Schutz
Leider gibt
es auch Eltern, die ihre eigenen Kinder schlecht behandeln. Dann ist es für solche Kinder besser, wenn sie nicht
weiter unter solchen Rabeneltern zu leiden haben. Deshalb versprechen die Regierungen, dass sie für jedes Kind, das
es nicht mehr bei seinen Eltern aushält, einen Platz und Menschen finden wird, wo dieses Kind ohne Angst heranwachsen
kann. Das könnte ein Heimplatz sein, eine Pflegefamilie, eine Adoptivfamilie, ein Kinderdorf oder ein Jugendwohnheim.
Wenn ein Kind seine Familie verliert oder von seinen Eltern verlassen wird, muss es wissen, dass es ein Rech auf einen
Platz unter Menschen hat, die dieses Kind mögen.
Artikel 21: Adoptionen
Hier versichern die Regierungen, dass bei
Adoptionen immer zuerst gefragt wird, was für das Kind am besten ist. Erwachsene, die einem fremden Kind neue Eltern
sein wollen, werden genau ausgesucht. Das Kind selbst muss seiner Adoption zustimmen, wenn es alt genug ist, um zu erkennen,
dass es an neue Eltern vermittelt werden soll.
Soll ein Kind aus einem anderen Land adoptiert werden, so muss zuerst dort nach neuen Eltern gesucht werden. Sollten im
Heimatland des Kindes keine Adoptiveltern gefunden werden, dann kann es in einem anderen Land zu Eltern vermittelt werden.
Dies geschieht auch, um unter allen Umständen einen Handel mit Kindern zu vermeiden. Kinderhandel ist streng verboten.
Artikel 22: Das Recht auf Asyl
Hier geht es um Krieg und Flucht.
Die Regierungen versprechen: Wenn ein Kind vor einem Krieg flüchten muss, werden alle Länder, deren Regierungen
diese Abmachung unterschrieben haben, diesem Flüchtlingskind Schutz gewähren. Es darf nicht in den Krieg
zurückgeschickt werden. Ist das Kind alleine geflohen, muss ihm geholfen werden, seine Eltern nachzuholen.
Artikel 23: Der Schutz & die Rechte behinderter Kinder
Die
Regierungen sind sich einig, dass behinderte Kinder dieselben Rechte haben solle, wie andere Kinder auch. Sie brauchen
jedoch oftmals besondere Pflege, Zuwendung und Förderung. Das kostet Geld. Dieses Geld sollen die Regierungen aus
der Staatskasse bezahlen.
Behinderte Kinder sollen möglichst viele Möglichkeiten und Angebote bekommen, damit sie zu eigenständigen
Menschen heranwachsen können.
Artikel 24: Das Recht auf Gesundheit
Die Regierungen versprechen,
dass sie sich um die Gesundheit der Kinder ihres Landes kümmern werden. Jedes Kind hat das Recht auf ärztliche
Hilfe und Behandlung, wenn es krank oder verletzt ist.
Die Regierungen wollen aber auch Krankheiten vermeiden helfen. Sie wollen sich kümmern um:
- saubere Nahrungsmittel
- sauberes Trinkwasser;
- Erziehung zur Sauberkeit und Hygiene;
- Reinhaltung der Umwelt (keine Abfälle ins Trinkwasser, etc.)
- Die Abschaffung gesundheitsgefähr-dender Bräuche (z.B. Schmucknarben, usw.)
Wenn die Regierung eines armen Landes diese Maßnahmen nicht aus eigener Kraft bezahlen kann, wollen die Regierungen
reicher Länder helfen.
Artikel 25: Schutz von Heimkindern
Manche Kinder leben
längere Zeit in Heimen oder in geschlossenen Abteilungen von Krankenhäusern. Die Regierungen versprechen,
Heime und Krankenhäuser immer wieder zu überprüfen und zu kontrollieren. Das dient dem Schutz der Kinder
vor Willkür oder Vernachlässigung durch Heimpersonal oder schlechte Pfleger.
Artikel 26: Versicherungsschutz für Kinder
Die Regierungen
versprechen, dass jedes Kind automatisch versichert ist gegen Krankheit, Unfall und Verarmung, obwohl nur die Erwachsenen
Beiträge in eine Sozialversicherung bezahlen.
Artikel 27: Das Recht auf Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes
Die Regierungen erkennen an, dass jedes Kind ein Recht darauf hat, ohne Not heranzuwachsen.
Bis das Kind auf eigenen Füßen steht, müssen seine Eltern jede Not und jeden Mangel von ihrem Kind abwenden.
Essen und Trinken, Kleidung und Wohnen, Ausbildung und Schutz sind Grundbedürfnisse, auf deren Erfüllung jedes
Kind ein Recht hat. Wenn die Eltern es nicht schaffen, ihrem Kind diese Grundbedürfnisse zu erfüllen, muss der
Staat – die Gemeinschaft aller Erwachsenen eines Landes – einspringen, um Eltern und Kinder zu unterstützen. Das Kind
hat ein Recht auf Unterhalt.
Artikel 28: Das Recht auf Bildung
Die Regierungen erfüllen
jedem Kind das Recht auf Schulbildung. Jedes Kind hat ein Recht darauf, soviel zu lernen, wie es kann. Darum soll jedes
Kind zur Schule gehen dürfen. Die Grundschule soll möglichst kostenlos sein, damit auch die Kinder armer Eltern
etwas lernen können. Auch Mittelschulen und Gymnasien sollten allen Kindern offen stehen.
In der Schule muss die Menschenwürde des Kindes gewahrt bleiben: Ein Lehrer darf ein Kind weder schlagen noch
quälen oder gemein behandeln.
Schulpflicht
Die Regierungen führen die allgemeine Schulpflicht ein. Die Schulpflicht soll verhindern,
dass Kinder armer Eltern während der Schulzeit arbeiten müssen. Sie wären sonst benachteiligt. Kinder
aus armen Familien sollen mit Geld oder direkter Hilfe unterstützt werden, damit sie in die Schule gehen können.
Artikel 29: Bekenntnis zu Grundwerten in der Erziehung der Kinder
Die Regierungen bekennen sich dazu, dass in den Schulen ihres Landes nicht nur Lesen und Schreiben und Rechnen gelernt
werden soll. Die Kinder sollen besonders gefördert werden in ihren Begabungen. Sie sollen das Zusammenleben mit
anderen Menschen lernen. Sie sollen lernen, dass die eigene Freiheit immer ihre Grenze an der Freiheit des anderen hat.
Sie sollen in Achtung vor Andersdenkenden erzogen werden. Sie sollen sich ihrer eigenen Herkunft nicht zu schämen
brauchen. Sie sollen offen sein für alles Fremde. Sie sollen Natur und Umwelt erhalten lernen. Sie sollen lernen,
mit Phantasie und Freude mitzuarbeiten am Bau einer besseren Welt.
Artikel 30: Rechte der Kinder aus Minderheiten
In den meisten
Ländern dieser Erde gibt es Mehrheiten und Minderheiten. Die Regierungen erkennen ausdrücklich die Rechte von
Kindern solcher Minderheiten an. Das können Kinder eines kleinen Volkes sein (z.B. die Labben in Finnland, die Basken
in Spanien); das können Kinder einer kleinen Religionsgemeinschaft sein (z.B. Bahai in Deutschland, Christen in Indien,
Mohammedaner in Österreich oder Juden in Russland); das können Kinder einer Sprachminderheit sein (z.B. Serben
in Deutschland, Kroaten in Österreich, gälisch sprechende Gruppen in England, deutsche Donauschwaben in
Rumänien); das können auch Kinder von Ureinwohnern eines Landes sein (z.B. Indianer in den USA, Jakuten in
Russland, Aborigines in Australien, Buschmänner in Namibia, Inuit in Grönland).
Den Kindern all dieser Minderheiten wird das Recht zugestanden, so zu leben, wie es für diese Minderheiten Brauch
und üblich ist. Die Mehrheit der Bevölkerung eines Landes darf einer Minderheit nicht ihre Rechte verweigern
auf eigene Sprache, eigene Religion, eigenes Brauchtum und eigenständige Lebensweise.
Sprache, Religion, Brauchtum und Lebensweise sind Teil der Kultur und Eigenart, die auch bei Minderheiten nicht
unterdrückt werden dürfen.
Artikel 31: Recht auf Freizeit und Erholung
Die Regierungen gestehen
jedem Kind ein Recht auf Freizeit und Erholung zu. Dann sollen die Kinder machen können, worauf sie Lust haben.
Dabei sollen sie angeregt werden, auch an Musik, Tanz und Malerei ihre Freude zu finden, oder an Sport und Bewegung.
Hauptsache: Entspannung, Spiel und Spaß!
Für viele Kinder dieser Erde ist das leider nicht selbstverständlich: Die müssen arbeiten, damit ihre
Familie überleben kann.
Artikel 32: Schutz des Kindes vor Ausbeutung und Kinderarbeit
Die
Regierungen verurteilen Kinderarbeit und Ausbeutung von Kindern als Arbeitssklaven. Jedes Kind hat ein ARTIKEL darauf, vor
körperlicher Ausbeutung und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden. Keiner soll sich an der Billigarbeit
von Kindern bereichern können. Keiner soll auf dem Buckel von schuftenden Kindern sein Geld verdienen. Kinderarbeit
ist verboten. Besonders, wenn sie gesundheitsschädlich ist.
Darum versprechen die Regierungen, ein Mindestalter festzulegen, ab dem ein Kind bezahlte Arbeit machen darf. Sie legen
fest, wie lange ein Kind dann arbeiten darf. Sei bestimmen genau, unter welchen Umständen ein Kind beschäftigt
werden arf und wann nicht.
Dabei gehen die Regierungen davon aus, dass Kinder keine Billiglohnsklaven sind, sondern Menschen, die nicht daran gehindert
werden dürfen, sich gesund und fröhlich zu entfalten. Diese Möglichkeit wird Kindern durch Kinderarbeit
vielfach genommen, indem sie die Kinder verkrüppelt, gefährdet, überfordert und ausnutzt.
Artikel 33: Verbot von harten Drogen & Rauschgift für Kinder
Die Regierungen wollen alles tun, um Kinder vor Drogen, Rauschgiften und Suchtmitteln zu schützen. Rauschgift und
Drogen zerstören die Kinder an Körper und Seele. Diejenigen, die es nehmen, werden süchtig und krank. Darum
ist es strikt verboten, Rauschgift oder Drogen an Kinder zu verkaufen oder abzugeben. Auch die Herstellung ist verboten.
Kinder dürfen nicht süchtig gemacht werden!
Denn: Drogen machen den Dealer reich und die Kinder kaputt!
Die Regierungen achten darauf, dass Kinder nicht von Erwachsenen bei der Drogenherstellung oder dem Drogenhandel
missbraucht werden.
Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch
Die Regierungen
verpflichten sich, Kinder vor allen Formen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung zu schützen. Mit
Gesetzen und allen Mitteln soll verhindert werden, dass erwachsene Menschen aus der Zärtlichkeit und Verschmustheit
von Kindern ein ekliges Geschäft machen.
Kinder dürfen nicht gezwungen werden, mit einem Erwachsenen zu schmusen. Kinder dürfen nicht an erwachsene
Ekeltypen vermietet werden, damit sie mit ihnen schmusen. Kinder dürfen nicht in Pornoheften oder Pornofilmen gezeigt
werden. Kinder haben ein Recht auf die Unverletzbarkeit ihres Schamgefühls.
Artikel 35: Verbot von Kinderhandel
Die Regierungen wollen jede
Form von Kinderhandel verhindern. Kein Kind, egal zu welchem Zweck, darf verkauft oder gekauft werden. Kein Kind darf
entführt werden. Kein Erwachsener darf mit Kindern Handel treiben. Kinder sind keine Sachen. Kinder sind Menschen!
Menschen gehören niemandem außer sich selbst.
Artikel 36: Schutz vor Ausbeutung von Kindern
Die Regierungen
verpflichten sich, jede nur denkbare Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Ausbeutung bedeutet, dass ein Kind zur Beute
gemacht wird, dass es ausgenutzt wird, dass es als Mensch zum Gegenstand eines Geschäftes gemacht wird. Das ist
verboten! Weder die Gesundheit eines Kindes, noch seine Notlage oder seine Arbeitskraft, oder gar sein Körper
dürfen ausgebeutet werden. Dabei gehen die Regierungen davon aus, dass es Formen der Ausbeutung von Kindern gibt,
die viele sich noch gar nicht vorstellen können: So gibt es schon Fälle, bei denen die Notlage von Kindern in
Indien ausgenutzt wurden, indem ihnen ihre gesunden Augen abgekauft wurden, ihre gesunden Nieren, um sie dann in reichen
Ländern reichen Menschen einzupflanzen. Also darf nur gesund sein, wer das auch bezahlen kann? Der Organhandel ist
so ein Geschäft mit Körperteilen von Kindern, das absolut verhindert werden muss! Kinder sind Menschen und
keine Sachen!
Artikel 37: Schutz der Kinder die eine Straftat begangen haben
Auch Kinder können zu Straftätern werden. Auch Kinder begehen manchmal ein Verbrechen. Meist sind die dann
Jugendliche. Das wissen die Regierungen. Sie garantieren aber, dass solche Kinder oder Jugendliche niemals gefoltert,
gequält oder unmenschlich behandelt werden. Sie haben deshalb beschlossen:
- ein Kind darf niemals mit dem Tode bestraft werden.
- Ein Kind darf niemals zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Es soll immer die Möglichkeit einer vorzeitigen
Haftentlassung bekommen.
- Ein Kind darf niemals ohne Grund eingesperrt werden.
- Ein Kind soll immer zu der mildesten Form der Strafe (gemessen an seiner Tat) verurteilt werden und nicht zur
Höchststrafe.
- Ein Kind oder Jugendlicher darf nicht mit erwachsenen Verbrechern zusammen eingesperrt werden. Für Kinder muss es
spezielle Jugendgefängnisse geben.
- Kinder in Jugendgefängnissen haben das ARTIKEL, sich von ihrer Familie besuchen zu lassen und Briefe an ihre
Angehörigen zu schicken.
- Kinder in Jugendgefängnissen oder anderen geschlossenen Einrichtungen (Erziehungsheime) haben das Recht auf einen
Anwalt, der sie berät in ihren eigenen Angelegenheiten.
- Kinder, die verurteilt wurden, haben das ARTIKEL, vor einem anderen Gericht gegen ihre Verurteilung zu klagen.
Artikel 38: Schutz der Kinder vor Kriegsdienst und Militärdienst
Kein Kind darf gezwungen werden, als bewaffneter Kämpfer in den Krieg zu ziehen, wenn es unter 15 Jahren alt ist.
Ein Kind unter 15 Jahren darf nicht zum Militärdienst, zu den Soldaten, eingezogen werden. Ist das Kind älter
als 15 Jahre, aber noch keine 18 Jahre alt, dann ziehen die Regierungen nur die ältesten Jugendlichen dieser Gruppe
zum Militärdienst ein, wenn in ihrem Land die Wehrpflicht ab dem 15. Lebensjahr gilt. Sollte es zum Bürgerkrieg
oder Krieg kommen, dann verpflichten sich die Regierungen, besonders den vom Krieg betroffenen Kindern zu helfen.
Artikel 39: Schonung und Schutz von Kindern als Opfer von Gewalt
Die Regierungen verpflichten sich, alle Kinder, die Opfer einer Grausamkeit, einer Unmenschlichkeit oder einer tiefen
Erniedrigung geworden sind, schonend und fürsorglich zu behandeln. Sie sollen von der erlittenen Angst und
Unmenschlichkeit behutsam geheilt werden, damit sie wieder unbeschwert am Leben teilhaben können. Diese Kinder
sollen möglichst dort geheilt werden, wo sie sich am wohlsten fühlen. Ihnen soll geholfen werden, durchlittene
Schrecken zu überwinden.
Artikel 40: Rechte der Kinder, die eine Straftat begangen haben
Die Regierungen verpflichten sich, ein Kind niemals wie einen Schwerverbrecher zu behandeln, selbst wenn es ein schweres
Verbrechen begangen hat.
Vor jeder Verurteilung müssen die besonderen Lebensumstände dieses Kindes oder Jugendlichen berücksichtigt
werden. Hat es die Tat aus Verzweiflung begangen? Aus ohnmächtiger Wut? Aus tiefer Armut heraus, um zu überleben?
Wusste es um die Folgen seiner Tat? Ist es selbst zuhause misshandelt worden? Hatte es Angst? Wurde es angestiftet? Wurde
es unter Druck gesetzt?
Artikel 41: Bessere Rechte bleiben erhalten
Hier betonen die
Regierungen, dass die Absprache über die Rechte des Kindes eine Mindestforderung ist. Überall dort, wo ein Land
durch seine Regierung für die Kinder schon bessere Rechte und Möglichkeiten hat, sollen diese auch erhalten
bleiben. Sonst wäre das ja ein Rückschritt für die Kinder dieses vorbildlichen Landes.
Artikel 42: Kinderrechte nicht verschweigen
Hier verpflichten sich die Regierungen, die Rechte des Kindes sowohl bei den Kindern wie auch bei den Erwachsenen ihres
Landes bekannt zu machen. Die Kinder sollen ihre Rechte kennen, die Erwachsenen ihre Rechte und Pflichten.
Artikel 43-45: Kontrolle und Verfahrensstrafen
In diesen Artikeln
wird festgelegt, dass ein unabhängiger Ausschuss, bestehend aus vielen Fachleuten, ernannt wird. Diese Menschen werden
darauf achten, ob und wie die Abmachungen über die Rechte des Kindes von den einzelnen Regierungen auch eingehalten
wird. Diese Fachleute berichten dann dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, wie es jeweils um die Rechte des
Kindes steht.
(Text nach Reinhardt Jung)